Alltagshilfe mit Herz - Hauswirtschaftliche Unterstützung

Nicht immer geht es nur um Pflege – oft sind es die kleinen Dinge im Alltag, bei denen Unterstützung gebraucht wird. Wenn der Haushalt zur Belastung wird, stehen wir Ihnen zur Seite.

Beispiele für hauswirtschaftliche Leistungen:

  • Reinigung der Wohnung (z. B. Staubsaugen, Wischen)
  • Wäsche waschen und bügeln
  • Einkaufen von Lebensmitteln und Besorgungen
  • Zubereitung einfacher Mahlzeiten

Unsere Mitarbeitenden helfen dort, wo es im Alltag schwerfällt – zuverlässig, freundlich und mit dem Blick für das Wesentliche.

Hauswirtschaftliche Hilfe

Häufige Fragen zur Alltagshilfe

  1. Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI
    Ab dem 1. Januar 2025 steht Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege ein monatlicher Entlastungsbetrag von 131 € zur Verfügung. Dieser kann für qualitätsgesicherte Leistungen zur Unterstützung im Alltag genutzt werden, einschließlich hauswirtschaftlicher Hilfen.

    Wir rechnen diese Leistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab – Sie müssen nichts vorstrecken.

  1. Pflegesachleistungen
    Für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 können hauswirtschaftliche Leistungen auch über die Pflegesachleistungen abgerechnet werden. Dabei werden die Leistungen von uns erbracht und direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.

Alltagshilfe umfasst Unterstützung im Haushalt und bei alltäglichen Aufgaben, wie Putzen, Einkaufen, Kochen, Begleitung zu Arztterminen oder Behördengängen sowie soziale Betreuung. Ziel ist es, pflegebedürftigen Menschen ein selbstständiges Leben in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen.

Anspruch auf Alltagshilfe haben Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1. Die Finanzierung erfolgt in der Regel über den Entlastungsbetrag von 125 € monatlich (§45b SGB XI). Auch ohne Pflegegrad kann eine Haushaltshilfe nach ärztlicher Verordnung von der Krankenkasse übernommen werden, z. B. nach einer Operation.