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Persönliches Beratungsgespräch - Beratungseinsatz § 37 Abs. 3 SGB XI

wenn Sie Pflegegeld erhalten und keine regelmäßigen Pflegesachleistungen nutzen, sind Sie verpflichtet, in bestimmten Abständen ein Beratungsgespräch durch einen zugelassenen Pflegedienst durchführen zu lassen.

Wann ist das Beratungsgespräch nötig?

  • Pflegegrad 2 oder 3: alle 6 Monate
  • Pflegegrad 4 oder 5: alle 3 Monate

Diese Beratung dient dazu, die häusliche Pflege zu sichern, Angehörige zu entlasten und mögliche Unterstützungsangebote aufzuzeigen.

Was wir für Sie tun:

  • Wir übernehmen die gesetzlich vorgeschriebenen Beratungen zuverlässig für Sie.
  • Wir behalten die Fristen im Blick, damit Sie keinen Termin verpassen.
  • Wir kommen persönlich zu Ihnen nach Hause und nehmen uns Zeit für Ihre Fragen.
  • Die Abrechnung erfolgt direkt mit Ihrer Pflegekasse – für Sie entstehen keine Kosten.