Behandlungspflege für Brühl & Umgebung
Die Behandlungspflege umfasst medizinische Leistungen, die von einer Pflegefachkraft zu Hause durchgeführt werden und die ein Arzt verordnet hat. Diese Maßnahmen dienen dazu, Ihre Gesundheit zu stabilisieren, Krankheiten zu behandeln oder Krankenhausaufenthalte zu vermeiden.
Beispiele für Behandlungspflege:
- Verabreichen von Medikamenten
- Blutdruck- und Blutzuckermessung
- Injektionen (z. B. Insulin)
- Wundversorgung und Verbandswechsel
- An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
- Katheterpflege
Diese Leistungen werden von unserem qualifizierten Team durchgeführt, um Ihre medizinische Versorgung sicherzustellen.

Häufige Fragen zur Behandlungspflege
Die Kosten für die Behandlungspflege übernimmt in der Regel Ihre Krankenkasse, sofern die Pflege ärztlich verordnet und von der Kasse genehmigt wurde. Sie müssen also nicht in Vorleistung treten.
Wie erhalten Sie Behandlungspflege?
- Ärztliche Verordnung:
Ihr Haus- oder Facharzt stellt eine Verordnung für die benötigten Leistungen aus. - Genehmigung durch die Krankenkasse:
Die Verordnung wird bei Ihrer Krankenkasse eingereicht und geprüft. Wir übernehmen für Sie die Beantragung und kümmern uns um die Genehmigung bei der Kasse. - Durchführung durch unseren Pflegedienst:
Nach erfolgter Genehmigung übernehmen wir die vereinbarten Leistungen und rechnen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab.
Für weitere Informationen oder zur Vereinbarung eines Beratungstermins stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Nein, ein Pflegegrad ist nicht erforderlich. Entscheidend ist die medizinische Notwendigkeit und die ärztliche Verordnung.
Die Erstverordnung gilt in der Regel für 14 Tage. Bei weiterem Bedarf können Folgeverordnungen ausgestellt werden, meist für bis zu 6 Monate. Bei chronischen Erkrankungen ist auch eine unbefristete Sicherungspflege möglich.