Verhinderungspflege – Unterstützung, wenn Angehörige mal ausfallen
Wenn Ihre pflegenden Angehörigen wegen Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen kurzfristig verhindert sind, springen wir ein.
Auch wenn sich Ihr Pflegebedarf vorübergehend erhöht (z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt), können Sie Verhinderungspflege in Anspruch nehmen.
Voraussetzungen:
- Sie haben mindestens Pflegegrad 2
- Sie werden seit mindestens 6 Monaten zu Hause gepflegt

Häufige Fragen zur Alltagshilfe
Finanzierung:
Die Pflegekasse übernimmt bis zu 1.612 € pro Jahr für Verhinderungspflege. In bestimmten Fällen kann dieser Betrag noch aufgestockt werden – wir beraten Sie gern dazu.
Wir helfen Ihnen bei der Antragstellung und organisieren kurzfristig die passende Unterstützung.
Anspruch haben Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, wenn sie normalerweise von einer nicht erwerbsmäßigen Pflegeperson (z. B. Angehörige) betreut werden. Seit Juli 2025 entfällt die frühere Voraussetzung einer sechsmonatigen Vorpflegezeit.
Die Verhinderungspflege kann bis zu 8 Wochen (56 Tage) pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden. Sie kann tageweise oder stundenweise erfolgen. Bei stundenweiser Vertretung (unter 8 Stunden pro Tag) wird das Pflegegeld nicht gekürzt.